ECommerce Rechtsfallen 2017 – Weshalb Ihr Online Shop abgemahnt werden kann
Viele Händler vertreiben ihre Waren auf Online-Marktplätzen oder in Onlineshops. Doch die Richtlinien und Vorschriften sind streng und die Webpräsenzen stehen unter scharfer Beobachtung. Neben den allgemeingültigen Rechtsgrundlagen wie Hinweis- und Informationspflichten und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bringt auch 2017 einige wichtige Neuerungen mit sich, auf die Sie achten sollten, damit Sie nicht in die Ecommerce Rechtsfallen tappen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem „Gratis Ratgeber Rechtsfallen“ und lesen Sie außerdem, wie Sie reagieren können, wenn Ihr Online Shop abgemahnt wird. Abmahnung Online Shop – das sind die neuen Rechtsfallen:
Auch Verbraucherverbände dürfen zukünftig Datenschutzverstöße abmahnen
Sofern sie beim Bundesamt für Justiz registriert sind, dürfen zukünftig auch Verbraucherverbände Verstöße gegen das Datenschutzrecht abmahnen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass diese Neuerung größere Auswirkungen hat, da eine Abmahnung erst nach einem Hinweis auf den Verstoß erfolgen kann.
Sonderregelung für elektronisches Lastschriftverfahren beendet
Bereits seit dem 1. Februar endete die Sonderregelung für elektronisches Lastschriftverfahren im Zuge der endgültigen Umstellung auf die IBAN. Onlineshopbetreiber sollten sicherstellen, dass keine Möglichkeit der Bezahlung via Unterschrift und Girokarte angegeben ist.
Änderung bei Lebensmitteln
Führen Sie Lebensmittel in Ihrem Onlineshop, müssen Sie ab dem 13. Dezember 2016 verpflichtend Nährwertangaben machen. Es sind insgesamt sieben Angaben vorgeschrieben: Energiegehalt sowie die Gehalte an Fett, Salz, Eiweiß, Zucker, gesättigten Fettsäuren und Kohlenhydraten. Von der neuen Regelung befreit sind Produkte, die nur aus einer Zutatenklasse bestehen, zum Beispiel Gemüse und Obst, Kräuter, Gewürze. Beachten Sie dies, schützen Sie sich vor wichtigen Online Shop Rechtsfallen.
Verschärftes Jugendschutzrecht
Erstmalig seit 2010 wurde der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nun geändert, da die früheren Regelungen als nicht mehr zeitgemäß bewertet wurden. Die Änderungen betreffen unter anderem die Altersstufen bei Minderjährigen und Jugendschutzprogramme.
Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Obwohl es bereits seit Juli festgesetzt ist, kommen einige Händler ihrer Rücknahmepflicht für Elektrogeräte noch nicht nach. Als Onlinehändler müssen Sie die Geräte kostenlos zurücknehmen und den Herstellern zurückführen, selbst verwerten oder öffentlich-rechtlich entsorgen.
Abmahnung Online Shop umgehen
Mit unserem „Gratis Ratgeber Rechtsfallen“ können Sie sichergehen, nicht in Online Shop Rechtsfallen des neuen Jahres zu tappen. Dass ein Online Shop abgemahnt wird, ist keine Seltenheit, oft aber leicht vermeidlich. Mit unseren Tipps sind Sie auf der sicheren Seite und können vermeidliche Ecommerce Rechtsfallen umgehen. Wird Ihr Onlineshop abgemahnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können eine Unterlassungserklärung abgeben, die Abmahnung zurückweisen oder eine eventuelle einstweilige Verfügung abwarten und anschließend gerichtlich dagegen vorgehen.